Kinderschutzkonzept

Vorwort

Die Al-Farabi Musikakademie strebt an, das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen zu fördern, ihnen Selbstwirksamkeitserfahrungen zu ermöglichen, ihre Bildungsperspektiven zu verbessern und ihnen Türen zu gesellschaftlicher Teilhabe zu eröffnen. Sie arbeitet zum Teil mit vulnerablen Gruppen, die besonders gefördert werden müssen. Die Musikakademie arbeitet im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention, die alle Menschen, die Verantwortung für Kinder und Jugendliche tragen, dazu aufruft, immer das Wohlergehen – im englischen Original: the best interest of the child – im Blick zu haben.

Aus dieser Motivation heraus ist es uns ein wesentliches Anliegen, dass Kinder und Jugendliche die Al-Farabi Musikakademie als einen sicheren Raum erleben, in dem sie vor Schaden geschützt werden und der ihnen Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet. Dazu gehört es aus unserer Sicht auch, das Thema Kinderschutz sehr ernst zu nehmen. Aus diesem Grund haben wir das folgende Kinderschutzkonzept entwickelt. Unser fachlicher Partner ist das Kinderschutzzentrum Berlin.

Kinderschutzkonzept Al-Farabi Musikakademie e.V.

Gemäß der Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe
(§§ 8a und 72a SGB VIII) in der Fassung vom 11. 12. 2013

Die Mitglieder der Al-Farabi Musikakademie e.V., ihre Mitarbeiter*innen und Honorarkräfte streben an, Kindern und Jugendlichen Anregung und Förderung, Wertschätzung, Bindung und Beziehung in der Gruppe sowie Wohlergehen zu bieten, vermittelt durch ihre kulturellen Angebote. In diesen können Kinder und Jugendliche ohne Erwartungsdruck und wertschätzend ihre Stärken und Fähigkeiten entdecken, ausprobieren und verfeinern. Die Angebote der Al-Farabi Musikakademie e.V. sollen ein kreativer Frei- und Schutzraum für junge Menschen sein. Kinderschutz und ein am Wohl der anvertrauten Kinder und Jugendlichen orientiertes Denken und Handeln ist ein zentraler Wert in der Arbeit aller Mitglieder der Akademie, insbesondere und vermehrt unter Berücksichtigung unserer Zusammenarbeit mit vulnerablen Gruppen.

Sexuelle Gewalt und andere Formen von Gewalt gegen Kindern sind gesellschaftliche Realität. Missbrauch kann vor allem dort stattfinden, wo das Problembewusstsein fehlt, wo weggeschaut und geschwiegen wird. Dieses Konzept der Al-Farabi Musikakademie e.V. soll zur Vorbeugung gegen sexualisierte Gewalt und gegen den Missbrauch von anderen Kinderrechten dienen. Mit ihr zeigen wir auf, welche Schritte wir zur Prävention unternehmen und machen deutlich, dass wir auf Verdachtsfälle reagieren. Hierbei fühlen wir uns verpflichtet sowohl an Institutionen, mit denen wir kooperieren, Beobachtungen an externe Ansprechpersonen weiterzugeben, als auch intern Verhaltensweisen, Regeln und Grenzen für den Umgang zwischen Honorarkräften und Kindern und für den Umgang der Kinder untereinander aufzustellen und einzuhalten.

In den kulturellen Angeboten sollen persönliche Nähe, Lebensfreude sowie ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden. Werte wie Respekt, Wertschätzung und Vertrauen prägen die Arbeit der Mitglieder. Durch einen altersgemäßen Umgang werden Kinder und Jugendliche in ihrer kulturellen Teilhabe und darin unterstützt, soziale Kompetenzen zu entwickeln. Mitglieder der Al-Farabi Musikakademie e.V. achten die Persönlichkeit und die Würde der anvertrauten jungen Menschen. Darüber hinaus sind sich die Mitglieder ihrer Rolle bewusst und dienen den Schüler*innen jederzeit – im Unterricht und bei Aktivitäten außerhalb des Unterrichts – als Vorbild.

Dazu gehört auch, dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf Achtung ihrer persönlichen Grenzen und Anspruch auf Unterstützung und Hilfe bei sexuellen und/oder anderen gewalttätigen Übergriffen haben. Pädagogisch unangemessene Grenzverletzungen können unabsichtlich verübt werden und/oder aus einer fachlichen beziehungsweise persönlichen Unachtsamkeit resultieren. Sie beruhen nicht nur auf objektiven Kriterien, sondern ebenso auf der subjektiven Wahrnehmung von Schüler*innen. Zufällige und unbeabsichtigte Grenzverletzungen lassen sich im (außer-)schulischen Alltag nicht immer vollkommen ausschließen. Das Kinderschutzkonzept soll Handlungssicherheit bei präventiven Maßnahmen bieten und dabei helfen, im Falle einer notwendigen Intervention die erforderlichen Schritte einzuleiten. Dadurch werden nicht nur die Kinder und Jugendlichen geschützt, sondern auch die beteiligten Beschäftigten und Honorarkräfte, indem das Kinderschutzkonzept den transparenten und offenen Austausch mit dem Thema (sexuelle) Gewalt fördert.

Inwieweit in unserer Einrichtung ein Risiko besteht, dass mögliche Übergriffe von Mitarbeitenden und Honorarkräfte selbst vorfallen und unbemerkt bleiben könnten, haben wir in einer Risikoanalyse eingeschätzt. Wir gehen davon aus, dass das Risiko bei uns durchaus vorhanden ist. Welches Verhalten unsere Einrichtung für wünschenswert, für tolerabel und für inakzeptabel definiert haben wir in einem gesonderten Dokument festgehalten. Sollte jemandem von uns entsprechend dieser Maßstäbe unangemessenes Verhalten von Kolleg*innen auffallen, gilt es, dies unbedingt – gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Dritten (Sechs-Augen-Prinzip) – behutsam und offen anzusprechen. Den genauen Ablauf, wie auf solches Verhalten reagiert werden sollte, haben wir in einem gesonderten Dokument festgeschrieben. Alle Mitarbeitende der Al-Farabi Musikakademie e.V. müssen vor Aufnahme ihrer Unterrichtstätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und werden mit unserem Schutzkonzept vertraut gemacht.

Eine Kindeswohlgefährdung stellt unter bestimmten Voraussetzungen eine Straftat dar. Sobald eine Anzeige gestellt wurde, sind die betreffenden Behörden / Institutionen verpflichtet zu ermitteln. Es sollte also nicht unüberlegt und vorschnell geurteilt werden. Informationen müssen diskret behandelt werden und dürfen nicht an Dritte (z.B. Medien) weitergegeben werden. Es ist wichtig, jeden Vorgang mit einem entsprechenden Protokoll intern schriftlich zu dokumentieren.

Sollte Beschäftigten auffallen, dass bei einem Kind etwas „nicht stimmt“, das Kindeswohl gefährdet sein könnte, kommt es auf eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Kulturanbieter, ggf. den Schulen oder Kitas als Kooperationspartner sowie der Familie und der Jugendhilfe an. Oberste Priorität im Falle eines Verdachtes hat der Schutz des Kindes bzw. des Jugendlichen. Andeutungen oder Äußerungen, die einen vorgefallenen Missbrauch nahelegen, sollten in jedem Fall ernst genommen werden, es sollte in jedem Fall Hilfe angeboten werden. Den genauen einzuhaltenden Ablauf im Falle eines Verdachts oder eines konkreten Vorkommnisses haben wir in einem gesonderten Dokument geregelt. Bei jedem Verdacht sollte die die Kinderschutzbeauftrage informiert werden.